Gold-Plating von EU-Recht
cepStudie

Finanzmärkte

Gold-Plating von EU-Recht

Philipp Eckhardt
Philipp Eckhardt

Umsetzung von EU-Recht über das geforderte Maß hinaus, auch in Deutschland kein Einzelfall: Zuletzt wurden die Rufe nach einer Eindämmung dieser Praktiken lauter. Das Centrum für Europäische Politik (cep) schlägt in einer Studie Strategien zur Eindämmung von unerwünschtem Gold-Plating vor.

cepStudie

Seit Jahren wird EU-Recht bei der nationalen Umsetzung durch sogenannte „Gold-Plating“-Praktiken „veredelt“ – also durch zusätzliche, über die EU-Vorgaben hinausgehende Regelungen ergänzt. „Obwohl diese Praktiken seit Langem kritisiert werden, ist das „Vergolden“ von EU-Recht nach wie vor Alltag, und das trotz wiederkehrender Bekenntnisse, auch von der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD“, stellt der cep-Experte Philipp Eckhardt fest, der die Studie verfasst hat.

Die Stimmen, die eine Eindämmung des Gold-Plating fordern, werden indes nicht leiser. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen rief die Mitgliedstaaten jüngst erneut dazu auf, auf Gold-Plating zu verzichten und EU-Rechtsakte eins zu eins umzusetzen. Und auch die föderale Modernisierungsagenda, auf die sich der Bund und die Länder am 4. Dezember 2025 verständigt haben, sieht vor, dass Maßgaben des EU-Rechts künftig ohne zusätzliche Lasten und Pflichten für die Adressaten umgesetzt werden sollen.

Die cepStudie präsentiert mehrere Strategien zur Eindämmung von unerwünschtem Gold-Plating, die zeitnah umgesetzt werden sollten. Dabei geht es nicht darum, Gold-Plating pauschal zu verbieten, sondern es auf Praktiken zu beschränken, die nach objektiven und einheitlichen Kriterien als akzeptabel, erwünscht und gerechtfertigt gelten.

Eckhardt fordert zunächst, ein einheitliches Verständnis von Gold-Plating-Praktiken in der EU zu etablieren. Dabei sollte klar zwischen erwünschten und unerwünschten Veredelungsstrategien unterschieden werden. Zudem sollte die Transparenz über den harmonisierenden Charakter einzelner EU-Vorschriften erhöht werden, um frühzeitig Klarheit über verbleibende Handlungsspielräume auf nationaler Ebene zu schaffen.

Ein weiterer Vorschlag ist die konsequente Erarbeitung von Leitfäden für die nationale Umsetzung. Diese sollen offene Fragen – etwa zur Interpretation oder Auslegung bestimmter Vorschriften – frühzeitig klären. Um Abweichungen von einer 1:1-Umsetzung zu rechtfertigen, schlägt Eckhardt zudem die Einführung von „comply or explain“-Mechanismen auf nationaler Ebene vor. Dadurch müssten nationale Gesetzgeber begründen, warum sie von den EU-Vorgaben abweichen.

Schließlich empfiehlt Eckhardt ein aktives Durchforsten des nationalen Rechtsbestands, um bereits bestehende, überschießende Umsetzungen von EU-Recht zu identifizieren und anschließend zu korrigieren.

PDF herunterladen

Gold-Plating von EU-Recht (veröff. 09.12.2025) PDF 584 KB Download
Gold-Plating von EU-Recht