Gesetzgebung im Trilog
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EU-Verträge & -Institutionen

Gesetzgebung im Trilog

Um das Gesetzgebungsverfahren in der EU zu verkürzen, haben sich Europäisches Parlament, Rat und EU-Kommission darauf geeinigt, sich in Verhandlungen hinter verschlossenen Türen – den informellen Trilogen – schon vor der jeweiligen ersten Lesung über den Rechtsakt zu einigen. Dieses Verfahren muss nach Auffassung des cep dringend überarbeitet werden.

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Mit dem Trilog-Verfahren gerät der europäische Gesetzgeber in einen Zielkonflikt zwischen einem schnellen und einem transparenten und für die Bürger nachvollziehbaren Gesetzgebungsverfahren. Denn der informelle Trilog findet weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

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Gesetzgebung im Trilog (veröff. 28.09.2015) PDF 367 KB Download
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