Finanzmärkte
Finfluencer in der Finanzanlageberatung
cepStudie
„Finfluencer erreichen über soziale Medien Millionen von Followern und beeinflussen zunehmend, wie insbesondere junge Menschen Anlageentscheidungen treffen“, sagt cep-Finanzmarktexperte Philipp Eckhardt, Autor der Studie. Besonders deutlich wird dies mit Blick auf Kryptowährungen. Gleichzeitig tragen Finfluencer oftmals zur niedrigschwelligen Vermittlung von Finanzwissen bei und leisten so einen Beitrag zur finanziellen Bildung und Inklusion.
Eckhardt weist auch auf erhebliche Risiken hin. So wird Finfluencern regelmäßig ein Übermaß an Vertrauen entgegengebracht, das nicht immer gerechtfertigt ist und leicht ausgenutzt werden kann. Damit steht jedoch der Schutz der Kleinanleger auf dem Spiel. Diese sind nicht durch vergleichbare regulatorische Anforderungen abgesichert wie im Rahmen einer klassischen Finanzberatung: „Im Unterschied zu regulierten Beratern fehlen häufig Qualifikations- und Transparenzanforderungen oder Regeln zur Haftung bei fehlerhaften, missverständlichen oder bewusst falschen Aussagen oder Anlageempfehlungen“.
Zwar unterliegen Finfluencer bereits heute zahlreichen EU-Regelwerken, wie der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD), dem Digital Services Act (DSA) oder der Marktmissbrauchsverordnung (MAR), diese greifen jedoch häufig nur indirekt oder eher zufällig. Eine umfassende, gezielt auf die Tätigkeiten von Finfluencern abstellende, Regulierung existiert bislang nicht. Die am 23. Juni 2026 vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) beschlossenen Vorschriften für Finfluencer im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie sind ein erster Schritt. Eckhardt spricht sich gleichwohl für weitergehende regulatorische Maßnahmen aus. Er plädiert für einen kohärenten europäischen Rechtsrahmen, der insbesondere für regelmäßig tätige Finfluencer vergleichbare Anforderungen wie für klassische Finanzberater vorsieht. „Sachkundenachweise, die Offenlegung von Interessenkonflikten sowie eine strengere Aufsicht können einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Anlegerschutzes und zur Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen leisten“.
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| Finfluencer in der Finanzanlageberatung (veröff. 23.06.2026) | 866 KB | Download | |
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