Innovation
EU Innovation Act: Öffentliche Beschaffung als Hebel für Kommerzialisierung
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Ziel des ehrgeizigen Vorhabens ist die allgemeine Stärkung der Innovationsfähigkeit Europas. Die Kommission reagiert damit auf Analysen wie den Draghi-Report, die den Abbau von Investitionshemmnissen als wesentliche Voraussetzung für die Wiedergewinnung globaler Wettbewerbsfähigkeit Europas betrachten. Auswertungen internationaler Patentdaten zeigen, dass die EU insbesondere bei radikalen, für die Erschließung neuer Märkte wesentlichen Innovationen in den letzten Jahren im globalen Vergleich deutlich an Boden verloren hat (siehe cepInput Nr.2/2026).
Die Gründe für Europas Innovationsschwäche sind vielfältig: Hemmnisse finden sich in allen Stufen des Innovationsprozesses. Vor allem kleine innovierende Unternehmen leiden unter mangelndem Zugang zu Testinfrastrukturen und Risikokapital. Auch regulatorische Fragmentierung zwischen Mitgliedstaaten, etwa im Hinblick auf die Verwertbarkeit geistigen Eigentums aus öffentlich geförderter Forschung, stellt ein Hemmnis für die Kommerzialisierung und Skalierung neuer Geschäftsmodelle dar. Insgesamt sieht die Kommission in der mangelnden Koordination der Innovationspolitik der Mitgliedstaaten einen wesentlichen Grund für unausgeschöpfte Innovationspotenziale.
Ein bislang von vielen Mitgliedstaaten vernachlässigter Hebel der Innovationsförderung ist die öffentliche Auftragsvergabe. Die Kommission schlägt vor, das öffentliche Beschaffungswesen in der EU stärker strategisch als Instrument zur Skalierung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Technologien zu nutzen. Die Förderwirkung kann dabei auf mehreren Stufen des Innovationsprozesses ansetzen: der Vergabe von F&E-Aufträgen, der Beschaffung noch zu entwickelnder innovativer Lösungen oder der Beschaffung bereits existierender, aber noch nicht weit am Markt verbreiteter Lösungen.
Die grundsätzlichen Vorteile dieses Instruments liegen auf der Hand. Anders als bei klassischer F&E-Förderung kann unmittelbar Nachfrage nach innovativen Lösungen geschaffen und so der Aufbau und die Skalierung von Märkten beschleunigt werden. Der Bereich der öffentlichen Beschaffung stellt mit einem Anteil von etwa 14% am EU BIP einen potenziell wirkungsvollen Hebel dar. Zugleich nehmen öffentliche Institutionen und Unternehmen so die Rolle von early adopters von Innovation ein. Dies kann mittelfristig auch zur Steigerung der Qualität und Kosteneffizienz von öffentlichen Dienstleistungen beitragen.
Um die Potenziale nutzbar zu machen, müssen in den öffentlichen Beschaffungsstellen zunächst die notwendigen institutionellen Kapazitäten geschaffen werden. Einheiten und Vergabeprozesse für die Innovationsbeschaffung müssen aufgebaut und Mitarbeitende geschult werden. Sowohl vertiefte technologische als auch rechtliche Kenntnisse zum Ablauf von Innovationsprozessen sind notwendig. Wichtig ist zudem ein umfassendes Risikomanagement. Die öffentliche Beschaffung noch nicht kommerzialisierter Lösungen hat ein grundsätzlich anderes Risikoprofil als das herkömmliche Beschaffungswesen. Innovationsrisiken werden hier in Teilen kollektiviert. Um Risiken für die öffentlichen Haushalte zu begrenzen, braucht es ein intelligentes Vergabedesign, einschließlich mehrstufiger Selektionsprozesse von Projekten und balancierte Arrangements zur Teilung von Risiken und zukünftiger Einnahmen. Gerade kommunale Institutionen als wichtige Träger des Beschaffungswesen dürften dabei ohne externe Hilfe in vielen Fällen überfordert sein.
Grenzüberschreitende Kooperation ist deshalb auch bei diesem Instrument unabdingbar. Die existierenden EU-Leitfäden sollten zu einem gemeinsamen EU-Modell für Innovationsbeschaffung weiterentwickelt werden, einschließlich zentraler Anlaufstellen für die Beratung öffentlicher Institutionen. Insbesondere der Aufbau gemeinsamer, freiwilliger Beschaffungsplattformen für innovative Lösungen kann ein Mittel sein, um Kompetenzen zu bündeln, Größenvorteile zu realisieren und fiskalische Risiken besser zu verteilen. Die Begrenzung von Einzelrisiken würde auch eine stärken Akzent auf das risikoreiche Segment der radikalen Innovationen ermöglichen. Eine Einbindung privater Unternehmen in die Finanzierung und strategische Steuerung solche Plattformen kann für die nötige Marktkompetenz sorgen. Die EU würde sich so dem US-Erfolgsmodell einer agilen, auf schnelle Skalierung ausgerichteten Innovationsförderung annähern.