Elektronische Dienstleistungskarte (E-Card) (Richtlinie/Verordnung)
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Binnenmarkt & Wettbewerb

Elektronische Dienstleistungskarte (E-Card) (Richtlinie/Verordnung)

Dr. Matthias Kullas
Dr. Matthias Kullas

Die EU-Kommission will mit der Einführung einer elektronischen Dienstleistungskarte (E-Card) die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen erleichtern. Mit diesem freiwilligen elektronischen Nachweis soll bürokratischer Aufwand für Dienstleister aus dem EU-Ausland reduziert und der Binnenmarkt gestärkt werden. Für das cep ist dies fraglich und die E-Card EU-rechtswidrig, da in Teilen unverhältnismäßig.

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Status

Mit dem Richtlinien- und dem Verordnungsvorschlag zur Einführung einer E-Card werden die Mitgliedstaaten aus Sicht des cep gezwungen, neben den einheitlichen Ansprechpartnern eine zweite Organisationsstruktur für die gewerberechtliche Anmeldung und Genehmigung von Dienstleistern aus dem EU-Ausland zu implementieren. Darüber hinaus ist der Verordnungsvorschlag rechtswidrig, da er nicht auf Art. 114 AEUV, sondern nur auf die Art. 53, 62 AEUV gestützt werden darf und diese nur zum Erlass von Richtlinien befugen.