Digital Markets Act - Teil I: Pflichten für Online Plattformen (cepAnalyse zu COM2020_842)
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Digitale Wirtschaft

Digital Markets Act - Teil I: Pflichten für Online Plattformen (cepAnalyse zu COM2020_842)

Dr. Matthias Kullas
Dr. Matthias Kullas

Techgiganten wie Google, Amazon oder Facebook beherrschen den globalen Internetmarkt. Das Wettbewerbsrecht genügt nicht, um Machtmissbrauch zu verhindern. Die EU-Kommission hat daher im vergangenen Dezember ein Gesetz für digitale Dienste, den Digital Markets Act, vorgelegt. Das Gesetz soll verhindern, dass Betreiber großer Plattformen den Wettbewerb einschränken oder unfaire Konditionen durchsetzen.

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Status

Das Centrum für Europäische Politik (cep) hat das Brüsseler Gesetz in einer cepAnalyse untersucht. „Der Marktzugang ist für Dritte oft massiv erschwert, die Gefahr vor unlauterem Verhalten groß. Deshalb ist der DMA durchaus sachgerecht und sinnvoll“, sagt cep-Volkswirt Matthias Kullas, der die Analyse mit cep-Jurist Lukas Harta und cep-Ökonom Alessandro Gasparotti verfasst hat.

„Da wettbewerbsrechtliche Verfahren in der Regel lange dauern, ist es vorteilhaft, dass der DMA sogenannte Gatekeeper generell zur Einhaltung von Pflichten zwingt“, betont Harta. Er schränkt allerdings ein: „Die fehlende Genauigkeit, unter welchen Umständen die Kommission ein Unternehmen zum Gatekeeper erklären kann, ist im Hinblick auf den Grundsatz der Rechtssicherheit problematisch.“ Kullas fordert „Leitlinien dafür, wie die Kommission eine solche Bewertung vornehmen kann.“

Die großen Internetkonzerne wehren sich bereits jetzt gegen die Pläne der Kommission für neue Regeln im Digitalgeschäft. So moniert etwa Apple, der DMA gefährde in seiner aktuellen Form Sicherheit und Datenschutz von iPhone-Nutzern. Facebook warnt vor zu strengen Vorgaben, die Innovationen abzuwürgen drohten.

Experten gehen jedoch davon aus, dass die EU mindestens Apple, Google, Facebook und Amazon nach den aktuellen Kriterien zu Gatekeepern erklären wird.

 

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