Breitbandinvestitionen: Nichtdiskriminierung, Preisregulierung und Kostenrechnung (Empfehlung)
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Breitbandinvestitionen: Nichtdiskriminierung, Preisregulierung und Kostenrechnung (Empfehlung)

Philipp Eckhardt
Philipp Eckhardt

Die EU-Kommission will Investitionen in NGA-Netze fördern und einen wirksamen Wettbewerb im Breitbandmarkt aufrechterhalten. Dies will sie erreichen durch strengere Nichtdiskriminierungsverpflichtungen, mehr Klarheit darüber, wann die Verpflichtungen zur Preisregulierung bei NGA-Netzen wegfallen sollten und durch die Vorgabe einer einheitlichen Kostenrechnungsmethode.

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Status

Der EoI-Ansatz ist geeignet, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Ob der EOI-Ansatz verhältnismäßig ist, sollte jedoch von der nationalen Regulierungsbehörde (NRB) entschieden werden. Die Möglichkeit für NRB, auf Preisregulierung zu verzichten, erhöht den Spielraum, mit einer dynamischen Preispolitik die Nachfrage nach schnellen Breitbanddiensten zu stimulieren. NRB sollten auf eine Zugangsregulierung verzichten, wenn durch alternative Infrastrukturen ein „effektiver Wettbewerb“ möglich ist. Die Festlegung einer EU-einheitlichen Kostenrechnungsmethode bei gleichzeitiger Vorwegnahme des Ergebnisses ihrer Anwendung stellt die EU-rechtlich vorgeschriebene Unabhängigkeit der NRB infrage. Die Empfehlung verstößt gegen den Subsidiaritätsgrundsatz.

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Breitbandinvestitionen: Nichtdiskriminierung, Preisregulierung und Kostenrechnung