Anlageberatung im Wandel
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Finanzmärkte

Anlageberatung im Wandel

Philipp Eckhardt
Philipp Eckhardt
Dr. Anastasia Kotowski, LL.M.
Dr. Anastasia Kotowski, LL.M.

Wer sich heute zu Finanzanlagen beraten lassen will, steht vor einer unübersichtlichen Auswahl – von klassischen Finanzdienstleistungsinstituten über Finanzanlagenvermittler bis hin zu Finfluencern auf TikTok, Instagram oder YouTube. Was vielen Verbrauchern jedoch nicht bewusst ist: All diese Akteure werden unterschiedlich reguliert bzw. beaufsichtigt. Sie sind mithin nicht immer gleichermaßen vor Anlagerisiken geschützt. Das Centrum für Europäische Politik (cep) blickt auf die aktuelle fragmentierte Rechts- und Aufsichtslage und entwirft Ansätze für Reformen.

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Derzeit ist die Regulierungs- und Aufsichtslandschaft dreigeteilt. Für Anlageberater/Finanzdienstleistungsinstitute gelten die strengsten Regeln und sie fallen unter die Aufsicht der BaFin. Ähnlich strenge Vorschriften gelten für Finanzanlagenvermittler/Honorar-Anlageberater. Sie werden von Gewerbeämtern bzw. den Industrie- und Handelskammern (IHKs) kontrolliert. Und Finfluencer? Sie sind bisher weitgehend unreguliert und unterliegen keiner Aufsicht. Für Verbraucher ist dies kaum zu durchschauen und damit wissen sie auch häufig nicht, wie gut oder weniger gut sie etwa vor Anlagerisiken geschützt sind.

„Die bestehende Regulierungs- und Aufsichtslandschaft ist fragmentiert und aus Sicht der Verbraucher kaum nachzuvollziehen“, erklärt cep-Ökonom Philipp Eckhardt. Eine Annäherung von Regulierung und Aufsicht über alle Marktakteure hinweg erscheint geboten. „Wer eine Anlageberatung nachfragt, sollte sicher sein können, dass die Anbieter von Beratung – ob Finfluencer, Finanzanlagenvermittler oder Finanzdienstleistungsinstitut – möglichst gleichwertigen Vorschriften unterliegen“, ergänzt Eckhardt.

Für ein neues Regulierungsmodell ist insbesondere entscheidend, dass alle Marktteilnehmer wirksam erfasst werden, sie der Regulierung nicht ohne Weiteres ausweichen können, ein einheitliches Anlegerschutzniveau vorherrscht und der Grundsatz „gleiche Dienstleistungen, gleiche Risiken, gleiche Regeln“ eingehalten wird. Ferner ist über eine neue Aufsichtsarchitektur nachzudenken, die nicht nur Finfluencer stärker einbezieht, sondern hinsichtlich Finanzanlagenvermittlern auch eine Annäherung an das Aufsichtsmodell für Finanzdienstleistungsinstitute in den Blick nimmt.

„Die bestehenden Aufsichtsunterschiede sind angesichts des Aufkommens von Finfluencern und der wachsenden Komplexität finanzmarktregulatorischer Herausforderungen nicht mehr zeitgemäß", betont cep-Juristin Anastasia Kotowski. „Vielmehr bedarf es einer gezielten und gleichzeitig verhältnismäßigen Neugestaltung der Aufsichtsarchitektur.“

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Anlageberatung im Wandel (veröff. 02.04.2026) PDF 608 KB Download
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