Zusammenarbeit der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (Beschluss)

Die Kommission will die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) der Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene zu einem förmlichen Netzwerk zusammenschließen und mit einem Benchmarking-System ihre Effizienz verbessern.

cepAnalyse

Durch den formellen Zusammenschluss der Arbeitsverwaltungen erhalten die Empfehlungen des Netzwerks eine hohe Verbindlichkeit, so dass auch mit deren Umsetzung gerechnet werden kann. Dies verbessert die Effizienz der öffentlichen Arbeitsverwaltung. Problematisch ist die Befugnis der Kommission, die Kriterien für das Benchmarking durch delegierte Rechtsakte festzulegen. Dies verstößt gegen Art. 290 AEUV.

cepMonitor

Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor