Zahlungsdienste: ZDR II (Richtlinie)

Mit dem Vorschlag für eine 2. Zahlungsdiensterichtlinie (ZDR 2) will die Kommission den europäischen Zahlungsmarkt voranbringen und die Transparenz, Sicherheit und Innovation bei Zahlungen fördern.
cepAnalyse

Die Einbeziehung „dritter Zahlungsdienstleister“ in den Anwendungsbereich klärt deren Verantwortlichkeiten und Haftung. Eine Bank sollte dritten Zahlungsdienstleistern nur Zugang gewähren müssen, wenn sie über eine unangreifbare Marktmacht auf dem Endkundenmarkt verfügt. Die neuen Regeln zu „begrenzten Netzen“ und zu „digitalen Zahlungsvorgängen“ schaffen Anreize für Regulierungsarbitrage und verzerren den Wettbewerb. Dass Mitgliedstaaten die Entgelterhebung bei der Nutzung von Zahlungsinstrumenten nicht länger untersagen können, erleichtert den grenzüberschreitenden Handel.