Vorratsdatenspeicherung (Bericht)

Die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass die Anbieter von Telefon-, Mobilfunk- und Internetdiensten die Verkehrs- und Standortdaten der Nutzer auf Vorrat speichern müssen. Bezweckt wird damit die Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von „schweren Straftaten“. Der von der Kommission vorgelegte Bericht bewertet die Anwendung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten, den Nutzen der Maßnahme sowie ihre Auswirkungen.

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Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einleiten will, die die unzureichende Richtlinie noch nicht umgesetzt haben. Die Nachteile, die mit der Vorratsdatenspeicherung verbunden sind, stehen völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen, die sie bewirkt. Die Regelungen verstoßen daher gegen die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens, auf Datenschutz und auf die Berufs- und wirtschaftliche Betätigungsfreiheit.