Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung (Empfehlung)

Mit der vorgelegten Empfehlung K(2009) 3177 vom 30. April 2009 überarbeitet die Kommission die bereits bestehenden Empfehlungen 2004/913/EG und 2005/162/EG zur Regelung der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung börsennotierter Gesellschaften. Während bisher vor allem die Verfahren und Verantwortlichkeiten für die Festlegung der Managervergütung Gegenstand der Empfehlungen waren, greift die Kommission nun unmittelbar in die inhaltliche Ausgestaltung der Vergütungsvereinbarungen ein. Im Mittelpunkt steht dabei der Wunsch der Kommission, dass die Vergütung künftig stärker an der Leistung orientiert ist und Anreize schafft, die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens mittel- und langfristig zu sichern. Insbesondere sind Detailregelungen enthalten zu variablen Vergütungsanteilen und zu Abfindungszahlungen.

cepAnalyse

Die Empfehlungen der Kommission sind nicht verbindlich. Ob und wie die Mitgliedstaaten nationale Vorschriften zur Managervergütung erlassen, liegt in deren Ermessen. Soweit die Mitgliedstaaten diesbezügliche Vorschriften erlassen wollen, sollten sie aber dem Umstand Rechnung tragen, dass es sich dabei immer um einen Eingriff in die Vertragsfreiheit und eine Bevormundung der Aktionäre und Aufsichtsräte handelt.