Verfahren zur kollektiven Rechtsdurchsetzung (Grünbuch)

Die EU-Kommission möchte bei Massenforderungen die Möglichkeiten der kollektiven Rechtsverfolgung von Schadenersatzansprüchen eröffnen bzw. gegebene Möglichkeiten erweitern. Zu diesem Zweck stellt sie in einem Grünbuch verschiedene Handlungsoptionen vor, die sich sowohl auf grenzüberschreitende als auch auf rein inländische Fälle auswirken. Ein Teil der Erwägung ist die Einführung von vereinheitlichten Gerichtsverfahren zur kollektiven Rechtsdurchsetzung.

cepAnalyse

Die Einführung kollektiver Rechtsdurchsetzungsverfahren erhöht die Wahrscheinlichkeit unberechtigter Klagen. Dies kann vor allem bei "Opt-out"-Gruppenklagen oder der öffentlichen Finanzierung von Verbandsklagen zu Überabschreckungseffekten im Verhalten der Unternehmen führen. Darüber hinaus ist fraglich, ob vereinheitlichte kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für das reibungslose Funktionieren des EU-Binnenmarktes erforderlich sind.