Verbraucherpolitische Strategie der EU (2007-2013) (Mitteilung)

Mit dieser Mitteilung beabsichtigt die Kommission, die Rechte der Verbraucher durch eine Voll-Harmonisierung der europäischen Verbraucherschutzvorschriften auf hohem Niveau zu stärken. Zudem soll für „grundlegende Dienstleistungen“ ein erschwinglicher Zugang für alle sichergestellt werden. Überdies wird in der Mitteilung die Einführung von Verbraucher-Sammelklagen in Erwägung gezogen.

Betroffen von den Plänen der Kommission sind alle Verbraucher sowie Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen.

cepAnalyse

In seiner Analyse begrüßt das cep den Kommissionsvorschlag insofern, als allein die angestrebte Voll-Harmonisierung der europäischen Verbraucherschutzvorschriften den Binnenmarkt im Einzelhandel verwirklichen kann. Allerdings ist die Schaffung eines hohen Verbraucherschutzniveaus aus mehreren Gründen nicht sachgerecht (Eingriff in die Vertragsfreiheit, Abkehr vom Leitbild des mündigen Verbrauchers, höhere Regulierungsdichte, Behinderung der Entwicklung von Märkten). Das Ziel der Kommission, einen erschwinglichen Zugang zu „grundlegenden Dienstleistungen“ für alle einzuführen, ist zudem ein massiver Eingriff in das Preissystem und daher ordnungspolitisch problematisch. Für die Einführung eines Sammelklagerechts besitzt die EU keine Kompetenz.