Unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette (Grünbuch)

Die Kommission will unlautere Handelspraktiken bekämpfen, indem sie inhaltliche Anforderungen an Verträge zwischen Unternehmen der Lieferkette stellt. Unlautere Handelspraktiken resultieren aus ungleicher Verhandlungsmacht und ungleichen Informationsständen der Vertragsparteien.

cepAnalyse

Gesetzliche Eingriffe in die Vertragsfreiheit sind nur ausnahmsweise vertretbar, wenn Vertragsbedingungen aufgezwungen werden. Das Ansinnen, unlautere Handelspraktiken unabhängig vom Vorliegen von Marktmacht pauschal zu bekämpfen, geht viel zu weit. Denn dies schränkt die Vertragsfreiheit aller Unternehmen ein. Unterschiedliche Informationsstände der Parteien können dagegen hoheitliche Maßnahmen rechtfertigen, wenn eine Vertragspartei vorsätzlich wesentliche Informationen zurückhält.