Umstrukturierungen von Unternehmen (Grünbuch)

Im Grünbuch Umstrukturierungen fordert die Kommission die Mitgliedstaaten dazu auf, in zukünftigen Wirtschaftskrisen vermehrt auf die erfolgreichen Instrumente Kurzarbeit, Arbeitszeitkonten und betriebliche Bündnisse für Arbeit zu setzen. Daneben sollen die Steuer- und Leistungssysteme derart reformiert werden, dass sie Krisenfolgen auf dem Arbeitsmarkt mildern können. Bei Unternehmensumstrukturierungen aufgrund von wirtschaftlichem Wandel fordert die Kommission eine frühzeitige Einbeziehung „aller relevanten Stakeholder“ und eine Vereinheitlichung von Teilen des Insolvenzrechts. Dadurch sollen die Erfolgsaussichten der Anpassungsmaßnahmen von Umstrukturierungen verbessert werden. Ferner soll durch „Änderungen“ der Bestimmungen zum Kündigungsschutz ein hohes Beschäftigungs- und Sozialschutzniveau gesichert werden.

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Die Aufforderung an die Mitgliedstaaten, in zukünftigen Krisenzeiten die erfolgreichen Arbeitsmarktinstrumente zu nutzen, ist ebenso zu begrüßen wie eine Aufforderung zu einer anreizkompatiblen Reform der Steuer- und Leistungssysteme. Als Problematisch erweisen sich hingegen die Vorstellungen der Kommission zu den Kündigungsvorschriften. Änderungen können hier nicht gleichzeitig die unternehmerische Flexibilität und den sozialen Schutz der Arbeitnehmer verbessern. Für die geforderte Vereinheitlichung der nationalen Insolvenzordnungen besitzt die EU keine Kompetenz.