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Umsetzung des Pariser Klimaschutz-Übereinkommens (Mitteilung)
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Die von der Kommission angeregte Bepreisung von CO2-Emissionen auch in Drittstaaten schafft Anreize, weniger CO2 zu emittieren. Allerdings erzeugt sie nur dann auch gleiche Wettbewerbsbedingungen bei der THG-Reduktion, wenn die Höhe des CO2-Preises in allen Staaten gleich hoch ist. Dies erfordert letztlich ein globales Handelssystem für Emissionsrechte. Auch die vorgeschlagene Änderung des EU-Rechts, mit der der Energieeffizienz „Priorität“ eingeräumt werden soll, wird durch die Experten des cep abgelehnt, da nicht jeder Energieverbrauch auch gleich klimaschädlich ist.
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Umsetzung des Pariser Klimaschutz-Übereinkommens COM(2016) 110 (veröff. 30.05.2016) | 140 KB | Download | |
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