Technische Unterwegskontrolle (Verordnung)

Kraftfahrzeuge für die gewerbliche Beförderung von Gütern oder Fahrgästen und ihre Anhänger werden wegen ihrer intensiven Nutzung nicht nur regelmäßig geprüft, sondern auch stichprobenartig und unangekündigt auf öffentlichen Straßen kontrolliert („Unterwegskontrollen“), um die Einhaltung von technischen Vorschriften und Umweltschutzvorschriften zu jeder Zeit überprüfen zu können. Die Kommission will nun die bestehenden Vorschriften (Richtlinie 2000/30/EG) harmonisieren und verschärfen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Umweltschutz zu verbessern.

cepAnalyse

Die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Nutzfahrzeuge unter 3,5 Tonnen ist sachgerecht, da diese bei schlechter Wartung ebenfalls andere Verkehrsteilnehmer und die Umwelt gefährden können. Die Pflicht, bei jeder Unterwegskontrolle eine Sichtprüfung der Ladung vorzunehmen und die Möglichkeit, zusätzlich die Ladungssicherung ausführlich zu kontrollieren, erhöhen die Straßenverkehrssicherheit, da die Ladung und ihre Sicherung großen Einfluss darauf haben. Der Übergang von einer Richtlinie zu einer Verordnung ist unverhältnismäßig.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor