Technische Überprüfung von Kfz (Verordnung)

Kraftfahrzeuge (Kfz) und ihre Anhänger müssen nach ihrer Erstzulassung regelmäßig einer technischen Verkehrs- und Betriebssicherheitsprüfung unterzogen werden, damit sie verkehrstüchtig und sicher bleiben. Die Kommission will nun die bestehenden Prüfvorschriften (Richtlinie 2009/40/EG) harmonisieren und verschärfen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Umweltschutz zu verbessern.

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Die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf zwei- und dreirädrige Kfz ist sachgerecht, da auch diese Kfz durch technische Mängel Unfälle verursachen können. Das Erfordernis der jährlichen Prüfung für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ab dem siebten Jahr führt zu Zusatzkosten für Fahrzeughalter und verletzt das Verhältnismäßigkeitsprinzip, da auch bei längeren Prüfintervallen die Zahl der Unfälle mit mangelhaften Fahrzeugen sehr klein ist. Der Übergang von einer Richtlinie zu einer Verordnung ist ebenfalls unverhältnismäßig.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor