Strafrechtliche Sanktionen für Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Richtlinie)
Die Kommission schlägt vor, EU-weite strafrechtliche Mindestvorschriften für Insider-Geschäfte und Marktmanipulationen einzuführen. Sie möchte die Straftatbestände, nicht aber die Strafhöhen harmonisieren. Bisher gibt es nur verwaltungsrechtliche Sanktionen. Ziel der Kommission ist, die abschreckende Wirkung der nationalen Sanktionsregelungen zu erhöhen.
cepAnalyse
Ein Verbot von Insider-Geschäften wirkt sich positiv auf Wachstum und Beschäftigung aus. Wegen unklarer Begrifflichkeiten besteht bei der Strafbarkeit von Marktmanipulationen Rechtsunsicherheit. Die Kompetenz der EU ist nur gegeben, wenn die Einführung EU-weiter Strafrechtsvorschriften „unerlässlich“ ist. Dies ist bisher fraglich. Eine Strafbarkeit juristischer Personen ist mit dem geltenden deutschen Recht nicht vereinbar.