Societas Unius Personae (SUP) (Richtlinie)

Die Kommission will die Gründung einer neuen Gesellschaftsform namens „Societas Unius Personae (SUP)“ ermöglichen. Eine SUP ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Geschäftsanteil, der einem einzigen Gesellschafter gehört. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die SUP in ihren Rechtsordnungen einzuführen.

cepAnalyse

Für die SUP sollen neben den Bestimmungen der Richtlinie auch die Vorschriften des Mitgliedstaates, in dessen Register die SUP eingetragen ist, gelten. Welcher Staat das ist, ist für Dritte nicht erkennbar. Dies kann für Unsicherheit seitens potentieller Geschäftspartner sorgen. Die SUP kann nicht auf die Kompetenz zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit gestützt werden, sondern nur auf die Flexibilitätsklausel.

cepMonitor

Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor