Schutz von Hinweisgebern (Richtlinie)

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In der EU sollen Whistleblower besser geschützt werden und dadurch die Durchsetzung des EU-Rechts verbessert werden. Dazu will die EU-Kommission mit einer Richtlinie Mechanismen schaffen, die bei Verstößen gegen bestimmtes EU-Recht Hinweisgeber durch Mindeststandards vor Vergeltungsmaßnahmen schützen.

cepAnalyse

Aus Sicht des cep ist es sachgerecht, dass die Richtlinie den Schutz auf Hinweisgeber beschränkt, die „im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit“ an Informationen gelangt sind. Außerdem ist es sinnvoll, Hinweisgeber zu schützen, wenn sie zuerst interne Meldekanäle genutzt hatten. Allerdings kann die Beschränkung der Richtlinie auf bestimmte Verstöße auch Whistleblower abschrecken, wenn diese nicht beurteilen können, ob ein Hinweis unter den Schutz der Richtlinie fällt. Zudem sollten in die Richtlinie rechtssichere Kriterien dazu aufgenommen werden, wann der Hinweisgeber einen „hinreichenden" Grund für die Annahme eines Rechtsverstoßes hat und wann eine „missbräuchliche“ Meldung vorliegt.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor