Schutz geografischer Angaben für nicht-landwirtschaftliche Produkte (Grünbuch)

Die Kommission erörtert, ob und wie geografische Angaben für nicht-landwirtschaftliche Produkte EU-weit geschützt werden können. Eine geschützte geografische Angabe besteht aus einer Produktbezeichnung, die die geografische Herkunft eines Produkts enthält. Eine geschützte geografische Angabe kann von allen Produzenten verwendet werden, sofern deren Produkte aus dem angegebenen geografischen Herkunftsort stammen und die Produkte festgelegte Produkteigenschaften - z.B. Qualitätsmerkmale, Produktionsmethoden oder ein "Ansehen" - besitzen, die auf diesen Herkunftsort zurückgehen. Insbesondere erörtert die Kommission, ob geschützte geografische Angaben in ein zentrales Register eingetragen werden könnten, das z.B. von der Kommission verwaltet wird.

cepAnalyse

Geschützte geografische Angaben stärken das Vertrauen der Verbraucher in Herkunftsangaben. Sie bieten, insbesondere wenn sie als europäischer Rechtstitel ausgestaltet werden, eine höhere Rechtssicherheit für Verbraucher und Unternehmen. Durch die Eintragung in ein zentrales Register lässt sich mit geringem Aufwand überprüfen, ob eine geografische Angabe geschützt ist.