Reform der Strompreiskompensation

Shutterstock

Das cep hat in einer Studie analysiert, wie die ETS-Beihilfeleitlinien ab 2021 ausgestaltet werden sollten, damit die Strompreiskompensation für stromintensive Sektoren wirksam zum Schutz des Erdklimas und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen beitragen kann.

cepStudie

Unternehmen mit hohem Strombedarf können für die Mehrkosten aufgrund erhöhter Strompreise durch das EU-Emissionshandelssystem (ETS) von EU-Mitgliedstaaten eine „Strompreiskompensation“ erhalten, um die klimaschädliche Verlagerung stromintensiver Produktion aus der aus der EU (Carbon Leakage) zu verhindern. Die EU-Kommission will ihre ETS-Beihilfeleitlinien, nach denen sie die Vereinbarkeit von Strompreiskompensationen mit dem EU-Beihilferecht beurteilt, für die Zeit ab 2021 überarbeiten. Die cepStudie analysiert die wesentlichen klimapolitischen, ökonomischen und europarechtlichen Rahmenbedingungen der Strompreiskompensation. Auf dieser Basis entwickelt sie konkrete Empfehlungen, wie die ETS-Beihilfeleitlinien ab 2021 ausgestaltet werden sollten, damit die Strompreiskompensation wirksam zum Schutz des Erdklimas und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen beitragen kann.