Reform der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)

Als Reaktion auf ernsthafte Spannungen am Finanzmarkt beschlossen die Staats- und Regierungschefs der Eurozone am 21. Juli 2011 Änderungen an der bestehenden EFSF. Ziel der Änderungen ist es, das operative Volumen der EFSF zu erhöhen und sie mit neuen Instrumenten auszustatten. Das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (StabMechG) enthält die innerstaatlichen Ermächtigungen zur Bedienung der EFSF sowie Verfahrensregeln für die Beteiligung des Bundestages.

cepAnalyse

Wird EFSF-Hilfe ohne Reformmaßnahmen vergeben oder werden diese nicht durchgesetzt, verstetigt die EFSF die aktuelle Krise. Länder, die EFSF-Hilfe bekommen, sollten nicht mitentscheiden dürfen über die Auszahlung weiterer Tranchen an andere Länder. Die ermöglichten Nachschüsse einzelner Euro-Staaten in die EFSF können zu einer unkontrollierbaren Belastung der Haushalte dieser Staaten führen. EFSF-Kredite zur Rekapitalisierung von Banken erhöhen den Reformdruck. Käufe von Staatsanleihen ändern an den Basisdaten eines Staates nichts; sie schwächen im Gegenteil den Reformdruck. Zur Rettung von Finanzinstituten sind sie nicht nötig, da diesen direkt geholfen werden kann. Die erheblich divergierenden Formulierungen von EFSF-Vertrag und StabMechG stiften Verwirrung und lassen im Unklaren, was letztlich gelten soll. Die Beteiligung des Bundestages dürfte den grundgesetzlichen Anforderungen entsprechen.