Qualifikation von Berufskraftfahrern (Richtlinie)

Die EU-Kommission will die Qualifikation von Berufskraftfahrern von LKW und Bussen verbessern und die entsprechende Richtlinie ändern. Dabei dient aus Sicht des cep die genauer gefasste Definition der Fahrzeuge, deren Fahrer von der Berufskraftfahrer-Qualifikation-Richtlinie ausgenommen sind, dem fairen Wettbewerb.

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Der Vorschlag der EU-Kommission sieht außerdem die verpflichtende Ausstellung von gesonderten Qualifizierungsnachweisen für Berufskraftfahrer aus anderen Mitgliedstaaten vor. Deren gegenseitige Anerkennung in der EU stellt sicher, dass Fahrer in dem Land Qualifizierungskurse absolvieren können, in dem sie arbeiten. Auch die Verpflichtung, „Fahrerbescheinigungen“ für Fahrer aus Drittstaaten auch ohne vermerkten Unionscode gegenseitig anzuerkennen, löst das Problem mangelnder gegenseitiger Anerkennung von absolvierten Weiterbildungen ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor