Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen

Die Kommission will Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater dazu verpflichten, offenzulegen, inwieweit sie Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) bei Anlageentscheidungen oder bei der Finanzberatung berücksichtigen. Wir analysieren den Kommissionsvorschlag und legen die Verhandlungspositionen vom Rat und Europäischen Parlament dar.

cepAdhoc

Aus Sicht des cep sollten Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater nicht verpflichtet sein, Investoren über Nachhaltigkeitsfaktoren bei ihren Anlageentscheidungen und Beratungsprozessen zu informieren. Wenn sich Investoren für Nachhaltigkeitsfaktoren interessieren, haben Finanzmarktteilnehmer und Berater ein Eigeninteresse daran, diese Informationen offenzulegen. Darüber hinaus gibt es keine objektive Definition von Nachhaltigkeit. Dass Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EBAV) ESG-Aspekte in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen müssen, stellt eine wesentliche Änderung der EbAV-II-Richtlinie dar und kann daher nicht von der Kommission in delegierten Rechtsakten, sondern nur vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden.