Nutzung ziviler Drohnen (Mitteilung)

Die Europäische Kommission will die Voraussetzungen dafür schaffen, dass ab 2016 ferngesteuerte Drohnen („RPAS“) im zivilen Luftverkehr eingesetzt werden können. Dies erfordert EU-weite Vorschriften für die Herstellung und den Betrieb von RPAS, die den potentiellen Risiken, z.B. Unfällen oder der Verletzung der Privatsphäre, gerecht werden. Die RPAS-Branche soll gefördert werden, damit sich der Markt schneller „entwickelt“. Insbesondere sollen KMU über die verschiedenen Fördermöglichkeiten informiert werden sollen.

cepAnalyse

EU-einheitliche Vorschriften für den Betrieb von RPAS erleichtern den grenzüberschreitenden RPAS-Einsatz und stärken so den Binnenmarkt. Es ist fraglich, ob die bloße Information über die verschiedenen Fördermöglichkeiten ausreichend ist, um KMU eine Teilnahme am Wettbewerb um Fördermöglichkeiten zu ermöglichen.