Neue Verbraucheragenda (cepAnalyse zu COM2020_696)

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Die Europäische Union will bis 2025 die Rechte für Verbraucher grenzüberschreitend stärken. Dazu zählt im Rahmen einer neuen EU-Verbraucheragenda auch eine Reform der Pauschalreiserichtlinie. Während der Corona-Pandemie haben Reiseanbieter Kunden für ausgefallene Pauschalreisen oft nur mit Gutscheinen entschädigt. Das Centrum für Europäische Politik hat die neue EU-Verbraucheragenda untersucht.

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„Bei einer Reform der Pauschalreiserichtlinie muss sichergestellt werden, dass Verbrauchern weiterhin die freie Wahl der Erstattungsform und insbesondere der Anspruch auf Erstattung in Geld erhalten bleibt“, fordert cep-Verbraucherexperte Dr. Patrick Stockebrandt, der die neue EU-Verbraucheragenda bewertet hat. „Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass die Nutzung von Reisegutscheinen nicht zu Nachteilen für Verbraucher - insbesondere nicht zu Mehrkosten für Ausstellung, Übermittlung oder Einlösung - führt“, betont Stockebrandt.

Die Verbraucheragenda behandelt vor allem durch Covid-19 entstandene Lücken im Verbraucherrecht sowie fünf Schwerpunktbereiche wie den grünen Wandel, den digitalen Wandel, die wirksame Durchsetzung und den Rechtschutz sowie Verbraucherschutz im globalen Kontext. „In der Pandemie haben Verbraucherbetrug, irreführende Verkaufspraktiken und Betrug im Online-Einkauf zugenommen“, sagt Stockebrandt. „Wir begrüßen daher, dass die Kommission diese Missstände aktiv bekämpfen will“, erklärt der cep-Experte.