Nationale Klimaziele 2021 – 2030 für Nicht-ETS-Sektoren (Verordnung)

Die EU-Kommission will den Mitgliedstaaten nationale Ziele für die Reduktion von Treibhausgasen (THG) in den Sektoren zuweisen, die nicht dem EU-Emissionshandel (ETS) unterliegen (z.B. Verkehr und Landwirtschaft). Zudem schlägt sie Flexibilitätsoptionen vor, die die Mitgliedstaaten bei der Erreichung ihrer nationalen Ziele nutzen können.

cepAnalyse

Das cep begrüßt die Flexibilitätsoptionen. So erleichtert die Möglichkeit, überschüssige THG-Emissionszuteilungen auf die Folgejahre zu übertragen, die THG-Emissionseinsparung über den Konjunkturzyklus. Auch werden durch das Recht, THG-Emissionsberechtigungen an andere Mitgliedstaaten zu verkaufen, Emissionen dort eingespart, wo dies EU-weit am günstigsten ist. Außerdem senkt die Anrechnung von Emissionszertifikaten in den Nicht-ETS-Sektoren die Kosten der Emissionsreduktion. Diese Option sollte aber allen Mitgliedstaaten eingeräumt werden.

cepMonitor

Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor