Nachweis sicherheitsrelevanter Kompetenzen von Zugbegleitern (Bericht)

Für Zugbegleiter, die mit sicherheitsrelevanten Aufgaben betraut sind, gibt es, im Gegensatz zu Zugführern, derzeit keine EU-weit einheitlichen Nachweise über sicherheitsrelevante Kompetenzen. Die Kommission sieht darin ein Hindernis für die Arbeitnehmermobilität und will deshalb für Zugbegleiter EU-weit einheitliche Schulungen einführen.

cepAnalyse

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit von Zugbegleitern wird durch die derzeitige Rechtslage in den Mitgliedstaaten nicht beschränkt. Der Kommission liegen – wie sie selbst eingesteht – auch keine Belege für eine Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit vor. Durch eine EU-weit obligatorische Zertifizierung von sicherheitsrelevanten Kompetenzen der Zugbegleiter werden lediglich zusätzliche Kosten entstehen.