Nachhaltigkeit von Finanzdienstleistungen

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Ende März wurde die EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen im Finanzdienstleistungssektor politisch vereinbart.

Ein cepAdhoc gibt einen Überblick über ihre wesentlichen Elemente und bewertet sie.

cepAdhoc

Nach Einschätzung des cep schafft die Verordnung Rechtsunsicherheit, weil mehrere Offenlegungsregeln ungenau gestaltet sind. So ist unklar, ob sie nur eine allgemeine Offenlegungspflicht oder darüber hinaus eine effektive Verpflichtung der Finanzmarktteilnehmer zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsthemen beinhalten.