Leiharbeit (Richtlinie)

Mit der geplanten Richtlinie will die EU-Kommission Leiharbeitnehmer mit den im entleihenden Unternehmen direkt Beschäftigten rechtlich gleich stellen.

 

 

 

 

 

Dieser Vorschlag sieht einen massiven und ungerechtfertigten Regulierungseingriff vor. Dieser kann zu Ineffizienzen führen, ist beschäftigungsfeindlich und gefährdet sowohl direkte Arbeitsplätze als auch die Beschäftigung durch Leiharbeit.

Der Vorschlag entspricht außerdem nicht den Anforderungen des Subsidiaritätsprinzips und verstößt gegen den EG-Vertrag, weil die EU ausdrücklich keine Kompetenz für die Regelung des Arbeitsentgelts besitzt. Aus diesen Gründen plädiert das CEP dafür, den Vorschlag zurückzunehmen.