Kosmetische Mittel (Verordnung)

Nach Ansicht der EU-Kommission haben die Mitgliedstaaten die bestehende Richtlinie über kosmetische Mittel sehr unterschiedlich umgesetzt. Die damit verbundenen Behinderungen des Binnenmarktes sollen mit dem Vorschlag für eine Verordnung über kosmetische Mittel beseitigt werden. Wer künftig Kosmetika herstellt oder im Binnenmarkt vertreibt, muss eine „verantwortliche Person“ benennen, die eine Produktinformationsdatei für die Marktüberwachung betreibt. Diese Datei soll auch einen - nun einheitlichen - Sicherheitsbericht mit Sicherheitsbewertung über das kosmetische Mittel enthalten. Bestimmte Stoffe, die bisher gänzlich verboten sind, sollen künftig unter strengen Auflagen verwendet werden dürfen. Zur Entlastung der betroffenen Unternehmen soll das Verfahren zur Notifizierung neuer Produkte vereinfacht werden. Der Verbraucherschutz soll u.a. durch die Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums verbessert werden.

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Die Aufwertung des Sicherheitsberichts ist ebenso wünschenswert wie der Bürokratieabbau durch eine einheitliche Meldung der Kosmetikprodukte. Allerdings werden die durch weniger Bürokratie gewonnenen Vorteile teilweise durch höhere Sicherheitsanforderungen an Kosmetika wieder vernichtet.