Klimabezogene Berichterstattung durch Unternehmen

© shutterstock

Im Juni 2019 wird die EU-Kommission Leitlinien für die Offenlegung von klimabezogenen, nichtfinanziellen Informationen durch große öffentliche Unternehmen veröffentlichen. Ein cepAdhoc gibt einen Überblick über den Entwurf der Richtlinien und analysiert deren Verbindlichkeit.

cepAdhoc

Die Leitlinien sollen für alle Wirtschaftssektoren gelten, auch für Banken und Versicherungen. Dabei erwartet die Kommission von Unternehmen, dass sie alle klimarelevanten Informationen offenlegen. Die Leitlinien werden unverbindlich ("soft-law") sein. Aus Sicht des cep werden ihre tatsächlichen Auswirkungen stark von der endgültigen Fassung und der EU-Verordnung über eine nachhaltige Taxonomie abhängen.

Diesen Adhoc veröffentlicht das cep nur auf Englisch.