Investitionen von Risikokapitalfonds (Mitteilung)

Die EU-Kommission will die Schwierigkeiten kleinerer und mittlerer innovativer Unternehmen (KMU) bei der grenzüberschreitenden Beschaffung von Finanzmitteln beseitigen. Insbesondere Fälle von Doppelbesteuerung und die fehlende Anerkennung der Zulassung von Risikokapitalfonds durch einen anderen Mitgliedstaat behindern grenzüberschreitende Investitionen.

Die EU stellt selbst Beihilfen für junge innovative Unternehmen zur Verfügung. Sie fordert, dass die nationalen Behörden die Risikokapitalgeber durch die Einrichtung institutionalisierter Handelsplätze und den Verzicht auf Anlegerschutzvorschriften für institutionalisierte Investoren unterstützen. Die EU-Kommission kritisiert, dass es Pensionsfonds in einigen Mitgliedstaaten verboten ist, in Risikokapitalmärkten zu investieren.

cepAnalyse

Die Förderung grenzüberschreitender Investitionen und die gegenseitige Anerkennung von Risikokapitalfonds durch nationale Aufsichtsbehörden ist begrüßenswert. Sinnvoll ist auch die Beseitigung von Doppelbesteuerungen. Es ist aber keine hoheitliche Aufgabe, die Entstehung von Handelsplätzen zu fördern. Das Fehlen institutionalisierter Handelsplätze folgt erst aus dem bemängelten Fehlen einer Risikokapitalkultur. Die Bereitstellung von Risikokapital durch die EU sollte marktwirtschaftlichen Akteuren überlassen werden.