Grenzüberschreitender Stromhandel (Verordnung)

Der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission KOM(2007) 531 soll die grenzüberschreitenden Strommärkte stärken, Investitionen der Übertragungsnetzbetreiber fördern und den Missbrauch von Marktmacht erschweren. Unmittelbar betroffen vom Papier der Kommission sind Stromerzeuger und Betreiber von Stromnetzen. Mittelbar betroffen sind auch private und gewerbliche Verbraucher.

cepAnalyse

Die im Kommissionsvorschlag vorgesehenen erweiterten Informationspflichten der Übertragungsnetzbetreiber fördern das effiziente Funktionieren des grenzüberschreitenden Stromhandels, so das cep in seiner Kurzanalyse des Papiers. Zudem ermöglichen sie potentiellen Wettbewerbern, die Chancen eines Marktzutritts besser einzuschätzen. Zu kritisieren ist jedoch, dass die Ziele der Verordnung mit teilweise ordnungspolitisch nicht vertretbaren Instrumenten erreicht werden sollen. So fordern die cepWissenschaftler den Versicht auf die geplanten Zehnjahresinvestitionspläne und die Vorschrift, wonach Stromunternehmen bestimmte Einnahmen verwenden müssen, um grenzüberschreitende Verbindungsleitungen auszubauen. Eine solche Vorschrift kommt einer hoheitlichen Investitionslenkung gleich.