Gleichbehandlung selbständiger Frauen und mitarbeitender Lebenspartner (Richtlinie)

Mit dem Richtlinienvorschlag möchte die EU-Kommission hauptsächlich den sozialen Schutz der selbständig erwerbstätigen Frauen sowie der im Unternehmen mitarbeitenden Lebenspartner verbessern. So sollen etwa mitarbeitende Lebenspartner den gleichen Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen erhalten, wie er Selbständigen zusteht, und selbständige Frauen sollen einen Anspruch auf Mutterschutz erhalten. Zudem soll der Zugang zur Selbständigkeit unabhängig von Geschlecht oder Familienstand sein.

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Mit dem Vorschlag bewegt sich die Kommission außerhalb ihrer Kompetenzen. Zudem stellen einige der vorgeschlagenen Maßnahmen einen unzulässigen Eingriff in die Grundprinzipien der nationalen sozialen Sicherungssysteme dar. Überdies begründet die Kommission den Vorschlag mit der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, stellt aber in Wirklichkeit auf die Gleichbehandlung von Selbständigen und den im Unternehmen mitarbeitenden Lebenspartnern ab.