Frauenquote (Richtlinie)

Der Vorschlag der Kommission ist keine große Überraschung: Bis 2020 sollen 40% der Aufsichtsratsposten in den börsennotierten Unternehmen mit Frauen besetzt werden. Um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu entsprechen, sind diverse Ausnahmen zulässig. So soll die Richtlinie nur für Unternehmen mit mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz und mehr als 250 Mitarbeitern gelten. Für die Besetzung der Vorstände sieht der Vorschlag die Einführung einer Flexi-Quote vor, bei der sich die Unternehmen selbst Ziele setzen müssen.

cepAnalyse

Die Kommission instrumentalisiert das EU-Recht, um eine politische Ideologie durchzusetzen. Eine Frauenquote schränkt die unternehmerische Freiheit ohne sachliche Rechtfertigung ein. Sie liefert keinerlei „ökonomischen Mehrwert“ in Gestalt von Wettbewerbsvorteilen, höheren Gewinnen oder mehr Wachstum. Darüber hinaus stellt der Vorschlag einen massiven Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip dar. Die EU verfügt über keine Kompetenz zum Erlass einer verbindlichen Geschlechterquote. Dies ist das Ergebnis eines cepStandpunkts, in dem alle in Betracht kommenden Kompetenznormen eingehend untersucht wurden.

cepMonitor

Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor