Frankreich: Reform der Arbeitslosenversicherung

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Die französische Regierung will die Arbeitslosenversicherung umfassend reformieren und so die Arbeitsmarktreform vom September 2017 ergänzen. Ein cepAdhoc vergleicht den französischen Reformentwurf mit den deutschen Hartz-Reformen und zeigt Parallelen und Unterschiede.

cepAdhoc

Inhaltlich sind die jetzigen Reformen in Frankreich nur begrenzt mit der deutschen „Hartz-Gesetzgebung“ vergleichbar. In institutioneller Hinsicht stärkt Macron die staatliche Einflussnahme auf die sozialpartnerschaftliche Verwaltung der Arbeitslosenversicherung, während die Hartz-Reformen mit einer umfassenderen Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit einhergingen. Auch bei der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung geht Frankreich andere Wege: Denn eine steuerfinanzierte Streichung der Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung fand in Deutschland nie statt. Auch beim Thema Leiharbeit und befristete Beschäftigungsverhältnisse wird für den Moment noch auf konkrete Maßnahmen verzichtet.