Fiskalpakt (Völkerrechtlicher Vertrag)

Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten (außer Großbritannien und Tschechien) haben einen Vertrag geschlossen, durch den die Haushaltsdisziplin der Vertragsstaaten verbessert werden soll. Die Vertragsstaaten müssen eine Schuldenbremse im nationalen Recht verankern und verpflichten sich, die Sanktionsverhängung im Defizitverfahren zu vereinfachen.

cepAnalyse

Das Ziel verschärfter Haushaltsdisziplin der EU-Staaten und die vereinbarten Maßnahmen gehen überwiegend in die richtige Richtung. Die großen Erwartungen werden aber enttäuscht werden: Der Fiskalpakt stellt weder die Einführung der Schuldenbremse ins nationale Recht noch deren Anwendung sicher. Insbesondere haben die anderen Vertragsstaaten keine Handhabe, falls sich einzelne Regierungen nicht an die Vorgaben der eigenen Schuldenbremse halten. Selbst in Deutschland, wo Verfassung und Verfassungsgerichtsbarkeit einen im europäischen Vergleich hohen Stellenwert genießen, gab es in der Vergangenheit verfassungswidrige Haushalte.