Fernabsatz von Finanzdienstleistungen (cepAnalyse zu COM(2022) 204))

shuttertstock/Andrey Suslov

Nur ein Mausklick, Telefonanruf oder Video-Call: Der sogenannte Fernabsatz von Finanzdienstleistungen, z.B. Kontoeröffnungen und Abschlüsse von Versicherungen, boomt. Vor diesem Hintergrund will die Kommission Verbraucherrechte aus analogen Zeiten der digitalen Wirklichkeit anpassen. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hält dieses Ziel für erstrebenswert - die geplante Reform der 20 Jahre alten Richtlinie aber für zu bürokratisch.

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„Im Mittelpunkt des an sich positiven Ansatzes der Modernisierung dieser Verbraucherrechte stehen erweiterte Informationspflichten und transparentere Widerrufsrechte. So sollen Fallen vermieden und Täuschungsmanöver verhindert werden“, erklärt cep-Finanzexperte Philipp Eckhardt, der den Kommissionsvorschlag mit cep-Verbraucherexperte Patrick Stockebrandt analysiert hat. Laut Eckhardt sollte der Rat auf ein angemessenes Maß der unterschiedlichen Informationspflichten achten. Denn die geplante Ausdehnung geht teilweise zu weit.

Nach Ansicht Stockebrandts ist es durchaus positiv zu bewerten, dass die Kommission am Widerrufsrecht als wirksames und effektives Recht zum Verbraucherschutz festhalten will. „Leider verzichtet sie auf eine Eingrenzung des sogenannten ewigen Widerrufsrechts. Eine solche Begrenzung würde jedoch die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit sowohl für Anbieter als auch für Verbraucher stärken“, betont der cep-Experte.

Die geplanten Widerrufsbuttons, mit denen Verbraucher vermeintliche Fehlkäufe blitzschnell stornieren könnten, seien nur die zweitbeste Lösung. „Zielgerichteter wären Vorkehrungen zur Minimierung des Risikos von Fehleinschätzungen, bevor Verbraucher eine Kaufentscheidung treffen. Besser wäre es deshalb, diese Informationspflichten für Anbieter zu verschärfen, um eine zu erwartende Flut von Stornierungen zu vermeiden und auf diese Weise die Eigenverantwortung von Verbrauchern zu stärken“, fordert Eckhardt.