Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)

Mit dem ESM sollen die Hilfen zur „Euro-Rettung“ verstetigt und auf eine dauerhafte vertragliche Grundlage gestellt werden. Die EU-Staaten schlagen dafür eine Öffnungsklausel in den EU-Verträgen vor. Die Euro-Staaten wollen auf dieser Grundlage den ESM mittels völkerrechtlichen Vertrags errichten. Das Stammkapital des ESM beträgt 700 Milliarden Euro; Deutschland trägt davon 190 Milliarden Euro.

cepAnalyse

Dem Bail-Out-Verbot wird kein relevanter Anwendungsbereich mehr verbleiben. Die Auszahlung von Finanzhilfen setzt nicht die Einhaltung vereinbarter Reformen voraus. Der ESM-Vertrag bedarf der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheiten. Alle wesentlichen haushaltsrelevanten Entscheidungen des ESM setzen die Zustimmung des Plenums des Deutschen Bundestages voraus.