Europäischer Fonds für strategische Investitionen (Verordnung)

Die Kommission sieht in der EU eine Investitionslücke, da die Investitionen seit 2007 um 15% gesunken sind. Deshalb will sie durch die Schaffung eines Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) Investitionen im Umfang von 315 Mrd. Euro in der EU anstoßen.

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Die Investitionsoffensive löst keines der Probleme, auf die der Rückgang der Nettoinvestitionen in der EU zurückzuführen ist. Sie birgt ein erhebliches Risiko der Fehlallokation von Ressourcen. Die „wohlwollende“ Behandlung nationaler Beteiligungen an der Investitionsoffensive bei den Haushaltsvorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts untergräbt dessen Glaubwürdigkeit. Dass EFSI-Investitionen mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sind, ist unbedingt notwendig. Das EU-Beihilfeverbot gilt für nationale Beteiligungen an konkreten EFSI-Projekten. Das hierfür vorgesehene „vereinfachte und beschleunigte" Prüfverfahren unterläuft das Beihilfeverbot, wenn die „Grundsätze“ für die beihilferechtliche Überprüfung der EFSI-Projekte nicht dem Prüfungsniveau des Beihilfeverbots gleichkommen. Wichtiger als die Förderung von Investitionen wären stabile und vorhersehbare regulatorische Rahmenbedingungen.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor