Europäische Betriebsräte (Richtlinie)

Die EU-Kommission hat Änderungsvorschläge zur bestehenden Betriebsräte-Richtlinie vorgelegt, die das Recht der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung stärken sollen. Betroffen sind - wie bisher - nur gemeinschaftsweit operierende Unternehmen, deren Arbeitnehmer und die Sozialpartner.

Im Mittelpunkt der Vorschläge stehen neue Bestimmungen über die Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums und des Europäischen Betriebsrats.

cepAnalyse

Die EU-Kommission sollte davon Abstand nehmen, die Zahl der Europäischen Betriebsräte durch auf sie zugeschnittene Rechtsvorschriften erhöhen zu wollen. Es sollte ausschließlich Sache der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sein, darüber zu entscheiden, ob und wie die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer über gemeinschaftsweit wirkende Unternehmensentscheidungen durchgeführt wird. Der Gesetzgeber sollte sich darauf beschränken, einen möglichst flexiblen Rechtsrahmen zu setzen.