EU-Energie-Agentur (Verordnung)
Die Europäische Kommission möchte eine Agentur für die Zusammenarbeit der nationalen Energieregulierungsbehörden einrichten. Sie soll auch Selbstregulierungsgremien der europäischen Netzbetreiber überwachen und eigene Entscheidungen in grenzüberschreitenden Angelegenheiten treffen. Betroffen von diesem Gesetzgebungsvorhaben sind nationale Regulierungsbehörden, Eigentümer und Betreiber von Übertragungsnetzen für Strom bzw. Fernleitungsnetzen für Gas.
cepAnalyse
In seiner Kurzanalyse der Kommissionsmitteilung kommt das cep zu dem Schluss, dass die bloße Errichtung der vorgeschlagenen Agentur nicht in Kompetenzen der Mitgliedstaaten eingreift und auch sonst mit EU-Recht vereinbar ist. Das cep kritisiert jedoch, dass das vorgeschlagene Regulierungssystem keine klare Zuordnung von Regulierungsverantwortung ermöglicht. Es bietet, so die cepWissenschaftler, keine Gewähr dafür, dass sachgerechte Rahmenbedingungen für den entstehenden Binnen für Strom und Gas gesetzt werden. Die Verordnung sollte daher nicht verabschiedet werden. Das cep ist der Auffassung, dass trotz der möglichen Schwierigkeiten der Konsensfindung eine intensivierte Zusammenarbeit der 27 Regulierungsbehörden unter enger Einbeziehung der Kommission (sog. „ERGEG plus“-Modell) vorzuziehen ist.