EU-Binnenmarkt für elektronische Kommunikation (Teil 1) (Verordnung)

Die EU-Kommission schlägt umfassende Pläne zur Neuregulierung des Telekommunikationsbinnenmarktes vor. Teil 1 der cepAnalyse befasst sich mit der Netzneutralität und der Vollharmonisierung der Rechte der Endnutzer. Teil 2 und 3 werden in den kommenden Wochen veröffentlicht. Teil 2 behandelt die Anmeldepflicht für TK-Anbieter, Funkfrequenzen und virtuelle Breitbandzugangsprodukte. Die Änderung der Roaming-Verordnung und grenzüberschreitende Festnetzverbindungen innerhalb der EU werden in Teil 3 behandelt.

cepAnalyse

Sachgerecht ist die Klarstellung, dass vertragliche Vereinbarungen über Obergrenzen für Datenmengen und Spezialdienste erlaubt sind. Auch tragen EU-weit vollharmonisierte Endnutzerrechte zur Vollendung des Binnenmarktes bei.

Die unklare Definition von Spezialdiensten hemmt aber Innovationen und Breitbandausbau. Ein gesetzliches Gebot zur Netzneutralität erschwert es Endnutzern, kostengünstigere Verträge abzuschließen, die einzelne Dienste nicht beinhalten. Es ist zudem nur vertretbar, wenn Internetzugangsanbieter über erhebliche Marktmacht verfügen. Die Kündigungsrechte mit kurzen Fristen hemmen den Breitbandausbau. Indem die Verordnung Verkehrsmanagement-maßnahmen zur Abwehr schwerer Straftaten ins Ermessen der privaten Internetzugangsanbieter stellt, verstößt sie gegen Grundrechte, da die Vorschrift zu unbestimmt ist.

cepMonitor

Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor