Erwerb und Erhalt von Betriebsrentenansprüchen (Richtlinie)

Die EU-Kommission hat einen geänderten Richtlinien-Vorschlag zum Erwerb und Erhalt von Zusatzrentenansprüchen vorgelegt. Der erste Vorschlag KOM(2005) 507 war vom Rat abgelehnt und vom Europäischen Parlament mit zahlreichen Änderungsanträgen versehen worden.

Gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag wurden sämtliche Bestimmungen zur Übertragbarkeit der Betriebsrentenansprüche gestrichen und der Erwerb und Erhalt von Betriebsrentenansprüchen erleichtert.

cepAnalyse

Das cep lehnt den geänderten Vorschlag aus zwei Gründen ab: Zum einen schränkt er das Gestaltungsrecht des Arbeitgebers massiv ein. Statt diesen in seinem freiwilligen Angebot einer Betriebsrente zu unterstützen, erwerben Arbeitnehmer künftig schneller unverfallbare Rentenansprüche. Deren Erhalt muss der Arbeitgeber auch dann garantieren, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt. Im Ergebnis machen diese Vorschläge Betriebsrenten für Arbeitgeber eher uninteressant und können dazu führen, dass Arbeitgeber künftig keine Betriebsrenten mehr anbieten.

Zum anderen, und nicht weniger bedenklich, ist die Tatsache, dass durch die Streichung der Vorschriften zur Übertragbarkeit keinerlei grenzüberschreitender Bezug mehr gegeben ist. Es ist nicht erkennbar, aus welchem Grund EU-Handeln überhaupt erforderlich ist und welchen Mehrwert das Handeln der EU gegenüber einzelstaatlichen Vorschriften hat.

Die EU ersetzt faktisch den nationalen Gesetzgeber in dessen Kompetenzbereich.

cepMonitor

Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor