Energiemärkte (Verordnung)

Die vorgeschlagene Verordnung („REMIT“) soll Integrität und Transparenz der Energiegroßhandelsmärkte für Strom und Gas in der EU stärken. Hierzu sollen Insider-Handel und Marktmanipulationen verboten, die Märkte durch die EU-Energieagentur ACER und den nationalen Regulierungsbehörden überwacht sowie Daten von den Marktteilnehmern erhoben werden. Dabei sollen die nationalen Regulierungsbehörden untereinander und mit ACER kooperieren.

cepAnalyse

Da Energiegroßhandelsmärkte spezifische Charakteristika aufweisen, ist ein hierauf zugeschnittenes Marktmissbrauchsrecht sachgerecht. Zudem erfordert die zunehmend grenzüberschreitende Ausrichtung von Energiegroßhandelsmärkten eine EU-weite Regelung. Allerdings ist die Festlegung der von der Verordnung erfassten Sachverhalte eine wesentliche Entscheidung, die in der Verordnung und nicht mittels delegierter Rechtsakte der Kommission getroffen werden muss. Für Unternehmen, die nur geringfügig an den Energiegroßhandelsmärkten tätig sind, fehlen Kriterien für De-minimis-Ausnahmen zur Entlastung dieser Unternehmen von Berichtspflichten.