Energiebesteuerung (Richtlinie)

Die Kommission will die Energiebesteuerung auf die energie- und klimapolitischen Ziele der EU bis 2020 ausrichten, indem die Steuersätze am CO2-Gehalt und am Energiegehalt anknüpfen. Die CO2-abhängige Steuerkomponente soll CO2-armen Kraft- und Heizstoffen einen Vorteil verschaffen und erfasst alle Verbraucher von Kraft- und Heizstoffen, die nicht dem EU-Emissionshandelssystem unterliegen.

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Die Energiebesteuerung besser mit dem Emissionsrechtehandel abzustimmen, ist grundsätzlich sachgerecht. Mit Mindeststeuersätzen für die CO2-abhängige Komponente ist diese Abstimmung aber nur sehr eingeschränkt möglich, da die Mitgliedstaaten über diese hinausgehen können. Daher sollten die CO2-bezogenen Steuersätze EU-weit harmonisiert werden. Noch besser wäre es allerdings, anstelle der CO2-bezogenen Steuersätze Kraft- und Heizstoffe in den Emissionsrechtehandel einzubeziehen.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor